Allgemeine Geschäfts- und Gastaufnahmebedingungen



Diese Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast und dem Gästehaus AM HERMANN (im Folgenden GAH genannt), vertreten duch dessen Inhaber

1.) Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast und dem GAH gelten die nachfolgenden Bestimmungen, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie eventuell weiter getroffene Vereinbarungen

2.) Der Gastaufnahmevertrag/Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchung durch den Gast und der Bestätigung durch das GAH zustande. Die Schriftform ist nicht erforderlich, eine mündliche (auch telefonische) Bestätigung reicht aus.

3.) Der Abschluß des Gastaufnahme- /Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Das GAH ist verpflichtet, das Zimmer und die Verpflegung bereitzustellen. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis zu bezahlen.

4.) Zahlungen sind ausschließlich beim GAH in bar/Kartenzahlung oder bei Vorauszahlungen durch Überweisung zu leisten. Das Gästehaus kann mit der Buchungsbestätigung oder später eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises verlangen. Mit Beginn der Inanspruchnahme der gebuchten Leistung wird der Gesamtbetrag fällig. Bei Firmen kann gegen Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung Zahlung auf Rechnung vereinbart werden.

5.) Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Gast ist möglich und dem GAH gegenüber schriftlich zu erklären. Nach dem Gesetz steht dem GAH grundsätzlich die volle Vergütung zu abzüglich der durch die Nichtinanspruchnahme ersparten Leistungen.

Sofern keine anderweitige Vermietung des Zimmers erfolgt, berechnet das GAH dem Gast folgende Beträge:

bei Stornierung bis 30 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung

bei Stornierung bis 15 Tage vor Anreise 30 % des vereinbarten Preises

bei Stornierung bis 5 Tage vor Anreise 50 % des vereinbarten Preises

bei späterer Stornierung oder Nichtanreise 80 % des vereinbarten Preises

Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

6) Das GAH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls

  • eine geforderte Vorauszahlung bis zu der von der Pension gesetzten Frist nicht geleistet wurde

  • die Buchung unter irreführenden oder falschen Angaben erfolgt ist

  • höhere Gewalt, andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen oder Umstände die Erfüllung unmöglich machen.

7.) Das reservierte Zimmer steht dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise hat der Gast das Zimmer bis 10.00 Uhr zu räumen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer oder Ferienwohnung besteht nicht. Das GAH kann dem Gast in begründeten Ausnahmefällen eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

8.) In der gesamten Pension ist das Rauchen im Haus nicht gestattet. Es besteht die Möglichkeit, außerhalb des Gebäudes zu rauchen. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Bei Verstößen ist eine Reinigungspauschale von 50 € pro Tag zu zahlen.

9.) Für verursachte Schäden hat der Gast Schadensersatz in Höhe des verursachten Schadens zu leisten. Bei Verlust eines Hausschlüssels wird für die Ersatzbeschaffung ein Pauschalbetrag von 50 € fällig.

10.) Eventuelle Beanstandungen hat der Gast unverzüglich dem GAH mitzuteilen. Das GAH ist bemüht, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

11.) Für Diebstähle aus den allgemein zugänglichen Räumen übernimmt die Pension keine Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur übernommen werden, wenn der Nachweis grober Fahrlässigkeit durch den Gast erbracht wird. Eine Haftung für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck etc.) ist ausgeschlossen.

12.) Gerichtsstand ist Ibbenbüren.